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Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Geltung. Nunmehr müssen alle Unternehmen, Verbände, Vereine, kurz gesagt, jeder der persönliche Daten wie z.B. Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer seiner Kunden, Patienten, Mitglieder oder Mitarbeitern verarbeitet, ihre Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst haben.

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Geldstrafen von bis zu EUR 20 Millionen bzw. im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Sollten Sie sich noch nicht mit dem Thema der DSGVO auseinandergesetzt haben, ist es dringend erforderlich nachfolgende Fragen zu klären:

  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet?
  • Werden sensible Daten verarbeitet?
  • Welche Datenanwendungen bestehen?
  • Welche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht? Habe ich eine Einverständniserklärung der Betroffenen?
  • Welche Datensicherheitsmaßnahmen sind vorhanden?
  • Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Besteht für meine Datenverarbeitungen Dokumentationspflicht?

Nach Abklärung dieser und weiterer Fragen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Regelungen der Datenschutzverordnung schnellstmöglich umzusetzen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.

Wir gehen mit Ihnen nach Abklärung des aktuellen Zustandes Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen durch und unterstützen Sie bei der Umsetzung, insbesondere auch bei der Errichtung von Datenschutzerklärungen für Ihre Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Mitglieder etc.