Rechtsgebiete

Als Spezialist für Insolvenzrecht und Unternehmenssanierungen wird Rechtsanwalt Mag. Stefan Tiefenbacher laufend vom Landesgericht Korneuburg als Masseverwalter bestellt, ist darüber hinaus aber auch als Schuldner- und Gläubigervertreter tätig.

Im Immobilienrecht prüft und erstellt Rechtsanwältin Mag. Katharina Rieder sämtliche Liegenschaftsverträge wie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Mietvertrag für Sie und ist auf www.vertragsrechtsinfo.at als Spezialistin für Vertragsrecht gelistet. Auch (treuhändige) Abwicklungen nach dem BTVG, Bauträgerverträge und Spezialthemen wie WGG, Kleingartengesetz, Superädifikate und Baurechte sind kein Problem für uns. Selbstverständlich unterstützen wir Sie zudem in den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten wie Baurecht und Verwaltungsrecht.

Gerne beraten wir Unternehmer bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform, erledigen die Gesellschaftsgründung für Sie und und klären Sie zu wichtigen wirtschaftsrechtlichen Themen wie bspw. der Geschäftsführerhaftung auf. Sollte es zu Schwierigkeiten gekommen sein, sind wir auch im Finanzstrafrecht für Sie da.

Im Erbrecht und bei der Regelung von Betriebsübergängen, Unternehmensübertragungen und sämtlichen Bereichen der Vermögensnachfolge können wir Ihnen ebenfalls unsere Leistungen anbieten und sind auf www.erbrechtsinfo.at als Erbrechtsspezialist gelistet.

Immobilienrecht

Immobilienrecht | Vertragsrecht

Wir prüfen und erstellen sämtliche Verträge für Sie

Immobilienrecht | Vertragsrecht

Verträge rund um Immobilien müssen sorgfältig und präzise ausgearbeitet werden. Selbst kleine Fehler oder vergessene Klauseln können oftmals in langjährigen (und teuren) rechtlichen Auseinandersetzungen enden.

Egal ob Wohnung, Haus, Baugrundstück oder Landwirtschaft, ob Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder andere vertragliche Konstellationen wie Schenkungen auf den Todesfall, Leibrentenverträge etc. - Immobilienübertragungen stellen hochgradig komplexe Vertragstexte dar, die mit der gebotenen Seriosität und Professionalität bearbeitet werden müssen. Handelt es sich hierbei um Baurechte oder Superädifikate ist noch mehr Wissen erforderlich. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, haben wir auch in solchen Spezialbereichen die erforderliche Expertise.

Die Beratung zum Thema Immobilien und die Erstellung von Liegenschaftsverträgen stellt eines unserer Kerngebiete dar. Als Anwälte fungieren wir hierbei auch in einer Schnittstellenfunktion zu Steuerberater, Finanzamt und Notar. Wir fertigen die Verträge an, begleiten Sie bei der Unterschriftsleistung vor dem Notar und übernehmen für Sie die Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer sowie Eintragungsgebühr. Für besonders komplexe Fälle verfügen wir zudem über ein breites Netzwerk an Steuerberatern, mit welchen wir in Kooperation auch die schwierigsten steuerrechtlichen Fragestellungen im Immobilienbereich im Sinne unserer Klienten lösen können.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die treuhändige Abwicklung sämtlicher Verträge sowie die Löschung von Wohnungsgebrauchsrechten, Fruchtgenussrechten, Pfandrechten oder Veräußerungs- und Belastungsverboten aus dem Grundbuch.

Weiters beraten wir mehrere österreichweit tätige Bauträger und übernehmen die treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen großvolumiger Bauprojekte nach dem BTVG (Bauträgervertragsgesetz). Als Teil unsere Leistung gestalten wir auch Wohnungseigentumsverträge und prüfen die Verkaufsunterlagen des Immobilienvertriebs auf rechtliche Fallstricke. Im Bereich des Wohnungseigentums vertreten wir sowohl Hausverwaltungen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Zinshausbesitzer, Privatstiftungen und Aktien- und Holdinggesellschaften.

Im Rahmen dieser Tätigkeit haben wir umfassende Expertise in der Vertretung von Bauherren in Bauverfahren gesammelt. Unsere langjährige Erfahrung insbesondere mit der niederösterreichischen Bauordnung nutzen sowohl Private, Unternehmer und Gemeinden.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Rieder hat sich darüber hinaus auf das Nischenthema WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – Stichwort Genossenschaftswohnungen bzw. WGG Novelle 2019) spezialisiert. Zu diesem Fachgebiet publiziert und trägt sie laufend vor. Wenn Sie also überlegen Ihre Genossenschaftswohnung zu kaufen und Beratung hierzu benötigen oder die Ihnen von der gemeinnützigen Bauvereinigung vorgelegten Verträge überprüfen lassen wollen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:

  • Liegenschaftsverträge: Prüfung und Erstellung von Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabeverträgen sowie Spezialverträgen wie Schenkung auf den Todesfall, Leibrentenverträge etc.
  • Beratung zum Thema Baurecht und Superädifikat
  • Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Treuhändige Abwicklung von Liegenschaftsverträgen und Bauträgerverträgen nach dem BTVG
  • Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen
  • Grundbücherliche Durchführung und steuerrechtliche Abwicklung von Liegenschaftsverträgen
  • Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer (Neu- und Altvermögen, Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung etc.), Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr
  • Verbücherung von Teilungsplänen
  • Abwicklung von Bauträgerprojekten
Erbrecht

Erbrecht | Vermögensnachfolge

Wir unterstützen Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses

Erbrecht | Vermögensnachfolge

Oft beginnen die Streitereien unter den (vermeintlichen) Erben bereits am Friedhof. Kein Szenario, das man sich für seine Nachkommen wünscht. Gerade bei größeren Vermögen oder komplexen Erbenkonstellationen bei weit verzweigten Familien kann nur mit gewissenhaft ausgestalteten Testamenten sichergestellt werden, dass der wahre Wille des Erblassers auch nach dem Tod umgesetzt wird.

Eine vernünftige Nachfolgeplanung, Regelungen zu Betriebsübertragungen und zur Unternehmensnachfolge schützen Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus.

Sofern die Überlegung besteht zum Zeitpunkt eines Todesfalles noch minderjährige Personen erben zu lassen, können schlecht geregelte Testamente die Abwicklung der Verlassenschaft unnötig in die Länge ziehen. Erbschaften die verlassenschafts- und/oder pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen bedürfen, können sich oft über Monate oder sogar Jahre ziehen. Die Kosten laufen währenddessen weiter. Auch die Suche nach nicht auffindbaren Erben hat so manches Verlassenschaftsverfahren zu einer wahren Odyssee verkommen lassen.

2017 kam es zudem zu einer Erbrechstreform, welche einige bedeutende Änderungen mit sich gebracht hat. Durch die genaue Regelung bereits zu Lebzeiten, ersparen Sie Ihren Liebsten im Fall der Fälle viel Stress, der gerade in einer Trauerphase oft nur schwer bewältigbar ist. Wir erstellen vom Testament, über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung alle Dokumente zur Sicherung Ihres Willens im Unglücksfall. Wir beraten Sie dazu und finden die für Ihren speziellen Fall passende Lösung. Als Spezialist für Erbrecht sind wir auch auf www.erbrechtsinfo.at gelistet.

Sollte es notwendig sein, Ihren Anspruch als Pflichtteilsberechtigter oder Ihr Pflegevermächtnis geltend zu machen oder sollten Sie einer Pflichtteilsklage ausgesetzt sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung im Erbrecht und Pflichtteilsrecht sowie zu Themen wie Enterbung, Herabsetzung auf den Pflichtteil, Anrechnung von Vermögen, Testamentsformen, Pflegevermächtnis und allen sonstigen relevanten Themen
  • Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Regelung von Vermögensnachfolgen, Betriebsübertragungen und Unternehmensnachfolge
  • Betreuung hinsichtlich vorweggenommener Erbfolge
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Erstellen von Erbrechts- oder Pflichtteilsklagen
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht | Unternehmenssanierung

Wir sanieren und reorganisieren Ihr Unternehmen

Insolvenzrecht | Unternehmenssanierung

Für ein Unternehmen in der Krise gelten besondere Regeln. Zu den allgemeinen unternehmens-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Pflichten treten spezifisch insolvenzrechtliche Vorschriften, die zu beachten sind. Je nach Situation kann ein Sanierungsverfahren aber auch eine außergerichtliche Sanierung („haircut“) der bevorzugte Weg sein, um aus einer finanziell angespannten Lage in eine neue Zukunft zu starten. Für Unternehmer ist rechtliche Beratung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu empfehlen, weil im Fall der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung rechtzeitig der Insolvenzantrag zu stellen ist. Mangelnde Sorgfalt in dieser kritischen Phase eines Unternehmens kann zu persönlicher und strafrechtlicher Haftung des Unternehmers führen.

Im Falle einer Insolvenzeröffnung wird das Unternehmen der Kontrolle eines Insolvenzverwalters unterstellt, der für eine geordnete Sanierung oder Liquidation sorgt. Die Weichen für den Fortbestand eines Unternehmens werden dabei schon oft mit der Wahl der richtigen Verfahrensart (Konkurs- oder Sanierungsverfahren) und der professionellen Vorbereitung des Insolvenzantrages gestellt. Dafür haben wir umfassende Praxis in den Fragen des Insolvenz-, Gesellschafts- und Unternehmensrechts. Unsere Beratung umfasst dabei auch angrenzende Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, die abgabenrechtliche Haftung der leitenden Organe (Vorstand, Geschäftsführer), das Finanzstrafrecht und Gewerberecht (droht der Verlust des Gewerbescheines?).

Wir beraten auch beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus Insolvenzmassen und der nachfolgenden Reorganisation. Ebenso vertreten wir Gläubiger bei der Anmeldung und Durchsetzung von Insolvenzforderungen, um eine möglichst hohe Quote und die Durchsetzung von Sicherheiten zu erreichen. Bei der Vertretung von Gläubigern, Schuldnern, Gesellschaftern und Geschäftsführern kommt unseren Klienten die umfangreiche Expertise aus unserer langjährigen Tätigkeit in der Insolvenz‑ und Sanierungsverwaltung zugute. Dadurch sind wir mit der Praxis der Insolvenzgerichte, Gläubigerschutzverbände, Banken, Sozialversicherungen und Steuerbehörden bestens vertraut. Das hilft uns, unseren Mandanten praxisorientierte Lösungen zu bieten.

Unsere Betreuung umfasst:

  • Beratung bei Restrukturierungen und außergerichtlichen Sanierungen
  • Beratung und Vertretung von insolventen Unternehmen und Gläubigern vor und im Insolvenzverfahren
  • Begleitung übertragender Sanierungen, z.B. Erwerb von Unternehmen(steilen) aus Insolvenzmassen oder Gründung von Auffanggesellschaften
  • Durchsetzung von Forderungen und Absonderungsrechten gegen insolvente Unternehmen
  • Erstellung anfechtungsfester Vereinbarungen (Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte) und Vertretung in Anfechtungsprozessen
  • Beratung leitender Organe (Vorstand, Geschäftsführer) zu Haftungsfragen (Abgabenrecht, Sozialversicherungsbeiträge, Gläubigerbegünstigung, Untreue, Krida)
  • Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafverfahren

 

 

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht | Baurecht

Wir beraten Sie im Bauverfahren

Verwaltungsrecht | Baurecht

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet mit sehr langer Geschichte. Wussten Sie, dass bereits im Alten Testament baurechtliche Vorschriften zu finden sind?

In Österreich existieren für jedes Bundesland eigene Bauordnungen, sowie einschlägige Gesetze und Verordnungen welche von Brandschutz über Flächenwidmungen, Straßenrecht bis hin zum Ortsbild alles definieren und regeln. Die einheitliche Handhabe und Abwicklung von Bauverfahren im gesamten Bundesgebiet ist somit unmöglich. Die niederösterreichische Bauordnung umfasst Vierkanthöfe im Mostviertel genauso wie Hochhäuser in den Ballungszentren. Ein Spannungsbogen der klarerweise in manchen Bereichen lückenhaft ist und dadurch Probleme erzeugt.

Unsere Kanzlei berät sowohl Private als auch Unternehmen und Gemeinden im Bau- und Raumordnungsrecht sowie im Verwaltungsrecht.

Den klassischen privaten Häuslbauer vertreten wir bei Genehmigungsverfahren, die für Laien oft zu komplex sind. Die Korrespondenz mit den Bauämtern ist aufwändig und erfordert die baurechtliche Fachsprache. Auch die Zuständigkeiten und der Instanzenzug sind im Detail oftmals schwierig nachzuvollziehen. Deshalb vertreten und begleiten wir unsere Klienten bei Bauverfahren oftmals von der Einreichung über den Planwechsel bis hin zur Fertigstellungsanzeige.

Auch bei Problemen mit Bestandsobjekten wie bspw. Überbauten oder erhaltenswerten Gebäuden im Grünland können wir mit Erfahrung und Kompetenz überzeugen. Wir übernehmen für Sie das Verfassen von Eingaben an die Behörde, die Bekämpfung von Bescheiden, Einsprüche im Bauverfahren und vertreten Sie im gesamten baupolizeilichen Verfahren.

Mit der Planung allein ist es nicht getan, jetzt geht’s ans Bauen! Bei der Ausgestaltung, Erstellung und Verhandlung von allen für die Bautätigkeit notwendigen Verträgen sind wir mit Rat und Tat zur Stelle.

Wenn das Projekt nicht zu Ihrer Zufriedenheit fertiggestellt wird, setzen wir Ihr Recht außergerichtlich und gerichtlich durch - insbesondere bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder Kostenüberschreitungen von Bauabrechnungen sind wir Ihr kompetenter Partner.

Aufgrund unserer jahrelangen anwaltlichen Tätigkeit in Korneuburg, vertreten wir auch etliche Gemeinden aus dem Umland in Bereichen des Verwaltungsrechts z.B. Baurecht, Raumordnungsrecht, Abgabenrecht etc.

Hier unterstützen wir beratend und bei der Ausgestaltung von komplexen Bescheiden und vertreten unsere Mandanten vor dem Landesverwaltungsgericht. Sofern Verfahren durch mehrere Instanzen gehen, arbeiten wir auch an der Erstellung von Beschwerden an die Verwaltungsgerichte, Revisionen an den VwGH und VfGH-Beschwerden.

Im Bau- und Verwaltungsrecht können wir Sie insbesondere folgendermaßen unterstützen:

  • Gemeinden: beim Vollzug des Baurechts, z.B. Erstellung von Bescheiden, Berufungsentscheidungen sowie bei sämtlichen Raumordnungs- und Widmungsfragen
  • Unternehmen und Private: bei Genehmigungsverfahren, bei Eingaben an Behörden, bei Einsprüchen im Bauverfahren, Beschwerden an Verwaltungsgerichte, Revisionen an den VwGH und VfGH-Beschwerden
  • Zivilrechtlich (außergerichtlich und gerichtlich): bei Baumängeln, Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen etc.
Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht I Unternehmensrecht

Wir gründen und beraten Ihr Unternehmen

Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform sowie die korrekte Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sollte bereits vor Gründung gut durchdacht sein. Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt sind aufwändig und mit hohen Kosten verbunden.

Sobald geklärt ist, ob eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, ob OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG oder eine andere Gesellschaftsform die beste Wahl für Sie ist, müssen die entsprechenden Verträge erstellt werden. Der Vertrag muss im Vorfeld präzise ausformuliert werden und idealerweise auch Szenarien ermöglichen, die man sich zu Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit als Unternehmer vielleicht gar nicht überlegt hat. Szenarien über Ein- und Austritt von Gesellschaftern, die Art der Gewinnausschüttung, Arten und Modus von Gesellschafterbeschlüssen etc. müssen wohl überlegt sein.

Vielfach unterschätzt werden auch die Haftungsrisiken der Geschäftsführer. Wir beraten auch zu diesem Thema, klären über mögliche Risiken und Gefahren wie insbesondere zur Abgabenhaftung und zum Vorgehen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten auf und vertreten Sie natürlich auch im Bereich des Finanzstrafrechtes.

Als Anwaltskanzlei fungieren wir dank Kooperationen mit auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Notaren als „One stop shop“. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen rund um die Unternehmensgründung aus einer Hand. Von der Errichtung des Gesellschaftsvertrages über den erforderlichen Notariatsakt bis hin zur Eintragung im Firmenbuch.

In Verbindung zu unserem Spezialgebiet dem Immobilienrecht, beraten und gestalten wir auch rund um das Thema Immobilien-GmbH, Holding sowie weiteren komplexen Firmenkonstrukten. Viele unserer Klienten arbeiten im Rahmen solcher Konstellationen im Unternehmensverbund zwischen Gewerbebetrieb und Holdinggesellschaft (rein vermögensverwaltenden GmbH), was viele Vorteile, vor allem im Bezug auf die Gewinnausschüttung mit sich bringt.

Mit der Gründung allein ist es aber noch nicht getan! Neben der laufenden Beratung zu rechtlichen Themen, unterstützen wir unsere Mandanten auch bei alltäglichen Problemen des Geschäftsalltags, wie bspw. dem Forderungsmanagement. Wir kümmern uns zudem um die firmenbuchrechtliche Durchführung laufender gesellschaftsrechtlicher Vorgänge, wie Geschäftsführerbestellung, Aufnahme neuer, oder Ausscheiden alter Gesellschafter und die Einbringung von Vermögenswerten oder Unternehmen. Sofern notarielle Leistungen erforderlich sind, organisieren wir diese für Sie. Selbstverständlich arbeiten wir im Unternehmensrecht Hand in Hand mit exzellenten Steuerberatern, gerne auch Ihrem Steuerberater, um auch steuerrechtlich alles Wichtige zu berücksichtigen.

Sofern Sie als Unternehmer Spezialisten und Dienstleister, wie z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Makler, Gutachter und Sachverständige benötigen, können Sie sicher sein, dass wir diese bereits aus der langjährigen gemeinsamen Arbeit kennen und Ihnen nur bewährte Partner empfehlen. Wir verstehen unsere anwaltliche Arbeit mit Unternehmen als dauerhafte Partnerschaft, die weit über das reine Problemlösen hinausgeht. Wir planen vorausschauend und lösen Probleme dadurch bereits bevor diese überhaupt entstehen können.

Unsere Leistungen in Kurzform:

  • Beratung zu Rechtsformwahl - Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft, OG vs KG vs GmbH sowie Spezialformen wie Holdings (rein vermögensverwaltende GmbH)
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Eintragung im Firmenbuch – gemeinsam mit unseren Kooperationsnotaren
  • Start-Up bzw. Unternehmensgründer Beratung
  • Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts wie bspw. Haftungsrecht für Gesellschafter sowie laufende Beratung zu allen unternehmensrelevanten Themen
  • Prüfung und Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (ABG)
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Vertretung im Finanzstrafrecht bzw. Finanzstrafverfahren

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